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FG Hamburg, 11.05.2004 - III 263/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kindergeld: freiwilliges ökologisches Jahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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- BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2004 - III 263/02
Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. BFH-Urteil vom 09.06.1999, VI R 016/99 , BStBl. II 1999, 713 m. w. N.).Dem gegenüber kann auch zur Definition der Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz vom 04. August 1969 (B GBl. I 1969, 1112) für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG nichts gewonnen werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.06.1999, VI R 016/99 , BStBl. II 1999, 713 m. w. N.).
Denn die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist auch dann gemindert, wenn sich die Kinder unabhängig von fest vorgeschriebenen Studien- bzw. Ausbildungsgängen in Ausbildung befinden und von den Eltern unterhalten werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.06.1999, VI R 016/99 , BStBl. II 1999, 713 m. w. N.).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2004 - III 263/02
Denn nur ein weites Verständnis der jeweiligen zur Kindergeldberechtigung führenden Merkmale des § 32 EStG wird dem Sinn und Zweck der seit dem 01. Januar 1996 geltenden Kindergeldregelung, das Existenzminimum eines Kindes, durch dessen Bereitstellung die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern gemindert würde, in typisierender Weise von der Besteuerung auszunehmen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 29.05.1990 , I BvL 020/84, BVerfGE 82, 60, BStBl. II 1990, 653, 658), gerecht. - FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Kindergeld: freiwilliges Jahr im Unternehmen
Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2004 - III 263/02
Der Aufnahme sind entsprechende Versuchsphasen bis zur Verabschiedung des Fördergesetzes des FÖJG vorausgegangen, für deren Dauer die damals geltende Begünstigung des Kinderfreibetrags nicht gewährt wurde (vgl. FG Saarland, Urteil vom 23. September 1999, 2 K 85/99 , EFG 2000, 19).